
Ein Student des Strafrechts stößt auf einen praktischen Fall, in dem der Angreifer eine bereits tote Person schlägt. Sofort stellt sich die Frage: Kann man jemanden wegen versuchten Mordes an einem Leichnam verurteilen? Genau das ist das Problem, das durch das Urteil Perdereau entschieden wurde, das am 16. Januar 1986 von der Strafkammer des Kassationsgerichts gefällt wurde. Diese Entscheidung bleibt ein Referenzpunkt, um das Konzept des unmöglichen Delikts im französischen Strafrecht zu verstehen.
Warum das Urteil Perdereau ein konkretes Problem des Strafrechts aufwirft
Wir beginnen mit einer brutalen Ausgangssituation. Bei einer Schlägerei schlägt ein erster Angreifer (Herr Charaux) das Opfer mit einem Eisenstab nieder und drückt dann auf seinen Hals, bis es nicht mehr atmet. Das Opfer wird zurückgelassen. Am nächsten Tag kehrt ein zweiter Beteiligter, Herr Perdereau, an den Tatort zurück und verübt gewaltsame Schläge auf einen bereits leblosen Körper.
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Das Problem ist klar: Perdereau hatte die Absicht zu töten, er hat die notwendigen Handlungen vollzogen, aber das Opfer war bereits verstorben. Das Ergebnis (der Tod) war materiell unmöglich zu erzielen. Soll man ihn trotzdem freisprechen?
Das Berufungsgericht von Paris hatte mit Ja geantwortet und festgestellt, dass man nicht versuchen kann, einen Toten zu töten. Die Strafkammer hat diese Entscheidung aufgehoben. Um die juristische Argumentation zu vertiefen, kann man die vollständige Übersicht über das Urteil Perdereau konsultieren, die jeden Schritt des Verfahrens detailliert beschreibt.
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Unmögliches Delikt und strafbare Versuch: die Regel des Kassationsgerichts

Das Kassationsgericht stellt in diesem Urteil fest, dass der Versuch auch dann gegeben ist, wenn das Delikt unmöglich zu vollziehen war, sofern die Bedingungen des Artikels 121-5 des Strafgesetzbuches erfüllt sind. Diese Bedingungen sind zwei: ein Beginn der Ausführung und eine Abwesenheit von freiwilligem Rücktritt.
Die Argumentation basiert auf einer einfachen Idee. Was zählt, um den Versuch zu charakterisieren, ist nicht das erzielte Ergebnis, sondern das Handeln des Täters. Perdereau handelte mit Tötungsabsicht, er beging Handlungen, die direkt darauf abzielten, das Leben zu nehmen. Die Tatsache, dass das Opfer bereits tot war, ändert nichts an seiner moralischen Schuld oder an der Gefährlichkeit seines Verhaltens.
Die Unterscheidung zur Irrtumsüber das Objekt
Ein oft fehlender Aspekt in den studentischen Übersichten betrifft die Grenze zwischen unmöglichem Delikt und Irrtum über das Objekt. Im Urteil Perdereau existierte das Objekt des Delikts nicht mehr: Man kann jemandem, der bereits tot ist, kein Leben nehmen. Das ist anders als bei einem Irrtum über die betroffene Person (auf A schießen, während man glaubt, B zu treffen), wo das Ergebnis materiell erreichbar bleibt.
Diese Unterscheidung hat praktische Konsequenzen im Falle einer Prüfung oder eines praktischen Falls. Wenn das Objekt des Delikts fehlt, befindet man sich im Bereich des unmöglichen Delikts. Wenn das Objekt existiert, der Täter sich jedoch irrt, bleibt man im klassischen Bereich des Versuchs oder des vollendeten Delikts.
Übersicht über das Urteil Perdereau: Methode und vollständige Struktur
Für eine Prüfung oder ein Seminar muss die Übersicht über dieses Urteil einem strengen Plan folgen. Hier sind die Elemente, die in der von den Korrektoren erwarteten Reihenfolge aufgeführt werden sollten:
- Fakten: gewalttätige Schlägerei, erste tödliche Aggression durch Charaux, dann Schläge von Perdereau auf das bereits verstorbene Opfer am nächsten Tag.
- Verfahren: Verurteilung in erster Instanz, Freispruch durch das Berufungsgericht von Paris mit der Begründung, dass der Versuch eines Mordes an einem Leichnam unmöglich ist, dann Revision durch die Staatsanwaltschaft.
- Rechtsfrage: Kann der Versuch eines vorsätzlichen Mordes berücksichtigt werden, wenn das Opfer zum Zeitpunkt der Taten bereits tot war?
- Lösung: Die Strafkammer hebt das Berufungsurteil auf. Sie entscheidet, dass der Beginn der Ausführung ausreicht, um den Versuch zu charakterisieren, unabhängig von der Unmöglichkeit des Ergebnisses.
- Bedeutung: Das Urteil bestätigt die Strafbarkeit des unmöglichen Delikts im französischen Strafrecht und bleibt die doktrinäre Referenz zu diesem Thema.

Bedeutung des Urteils Perdereau für das aktuelle Strafrecht
Das Urteil Perdereau ist nicht nur eine historische Kuriosität. Es strukturiert auch heute noch die Lehre des allgemeinen Strafrechts und das Verständnis des Versuchs im Sinne des Artikels 121-5 des Strafgesetzbuches.
Seine Logik basiert auf einem Prinzip, das auch in anderen Bereichen des Strafrechts zu finden ist: Das französische Recht bestraft den kriminellen Willen, sobald er sich durch Handlungen manifestiert. Man bestraft nicht nur das Ergebnis, sondern auch das Handeln, das darauf abzielt. Das ermöglicht die Ahndung des Versuchs, selbst wenn die eingesetzten Mittel ungeeignet sind oder wenn das Objekt des Delikts fehlt.
Nützlichkeit im praktischen Fall und in der Urteilsbesprechung
Im praktischen Fall dient das Urteil Perdereau als Referenz, jedes Mal, wenn eine Aussage eine Straftat darstellt, deren Vollziehung unmöglich war. Es wird zitiert, um zu rechtfertigen, dass die strafrechtliche Verantwortung des Täters trotz des Fehlens eines Ergebnisses herangezogen werden kann.
In der Urteilsbesprechung ermöglicht es, die Spannung zwischen zwei Konzepten zu diskutieren. Das erste, subjektive, konzentriert sich auf die Absicht und die Gefährlichkeit des Täters. Das zweite, objektive, würde ein materiell mögliches Ergebnis erfordern. Das Kassationsgericht hat sich für den subjektiven Ansatz entschieden, und diese Position wurde seitdem nicht in Frage gestellt.
Für Studierende, die sich auf eine Prüfung vorbereiten, bedeutet das Verständnis des Urteils Perdereau, einen grundlegenden Mechanismus zu begreifen: Im französischen Strafrecht reicht die vorsätzliche Schuld in Verbindung mit einem Beginn der Ausführung aus, um die strafrechtliche Verantwortung zu begründen, selbst wenn das vom Täter angestrebte Ergebnis nicht eintreten konnte. Es ist diese Verknüpfung zwischen Absicht, Handlungen und Ergebnis, die dieses Urteil zu einem unverzichtbaren Bestandteil des Strafrechts macht.